Handy mit Vertrag

Wer sich für ein Handy mit Vertrag entscheidet, hat bereits im Vorfeld sein Verhalten mit einem Handy genau überlegt. Er gehört nicht zu den absoluten Wenig-Telefonierern, denn in solch einem Fall wäre ein Handyvertrag gleichzusetzen mit aus dem Fenster geworfenem Geld. Er gehört aber auch nicht unbedingt zur Gruppe der Jugendlichen, die regelmäßig mit dem Handy alle möglichen Spiele machen. Unter Umständen kann es ein Geschäftsmann sein, der seine kompletten Telefonkosten absetzen kann. Hier spielt auch der Tarif keine Rolle, denn er kann die kompletten Telefonkosten fürs Handy komplett von der Steuer absetzen.

Doch Tarif ist nicht gleich Tarif. Wer sich in diesem wahren Dschungel von verschiedenen Tarifen zurechtfinden möchte, benötigt fast schon einen Kompass. Jedes Unternehmen hat einen besonderen Spartarif für beispielsweise ältere Leute, die nur hin und wieder mit dem Handy telefonieren. Hier ist die monatliche Grundgebühr besonders niedrig, dass sich wirklich jeder ein solches Handy leisten kann. Wer mit seinem Handy sehr viele SMS versendet, ist mit einem besonderen Handy mit reichlich Freikontingent an SMS viel besser bedient, als wenn er viele Freiminuten bekommen würde. Vieltelefonierer setzen sehr gerne auf einen Handytarif mit möglichst viel Freiminuten, um dieses reichliche Guthaben zunächst abtelefonieren und danach nicht mehr allzu viel an Telefongebühren nachzahlen zu müssen.

Zudem hat der Kunde auch die Möglichkeit, sowohl ein erhebliches Kontingent an Freiminuten als auch an freien SMS zu bekommen. Da er die bislang verbrauchten Minuten bzw. SMS abrufen kann, kann er sich fast schon entscheiden, wie hoch seine Handyrechnung diesmal wird. Mittlerweile haben die Mobilfunkgesellschaften für ihre Kunde auch eine spezielle Flatrate eingerichtet. Dies bedeutet, dass der Besitzer des Handys kostenlos ins Festnetz und unter Umständen auch ins eigene Mobilfunknetz telefonieren kann. Ein anderer Anbieter bietet eine Flatrate ins Festnetz und bis zu fünf Bekannten an. Zudem muss sich der Kunde spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrags entscheiden, ob er den Vertrag weiter behalten oder kündigen möchte.